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LogoAmtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

Unternehmen und Freiberufler, die Liefer- und Dienstleistungen erbringen, können in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen werden.

Mit der Eintragung in das AVPQ weisen Unternehmen und Freiberufler ihre Eignung gemäß § 122 GWB, § 48 VgV bzw. § 35 UVgO und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach.

Die Industrie- und Handelskammern sind gemäß § 48 Abs. 8 VgV mit der Führung eines amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe betraut worden. Die Präqualifizierung ist so auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.

Bietern und Bewerbern garantiert die Eintragung in das AVPQ die rechtssichere Position der Eignungsvermutung. Sie sparen durch die Präqualifizierung erheblich Zeit und Kosten.

Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass die Überprüfung seriös erfolgte und dass gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen. Nachweise, Dokumente und Erklärungen eingetragener Unternehmen und Freiberufler können mittels einer Zugangs-PIN eingesehen werden.

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe legen die Unternehmer und Freiberufler definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen einmal jährlich zur Eignungsprüfung (Präqualifizierung) bei einer unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. In der zweiten Stufe erfolgt eine abschließende Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer und die Eintragung in das amtliche Verzeichnis AVPQ.

Weitere Informationen zum AVPQ, zur Antragstellung und zu der für Unternehmen zuständigen PQ-Stelle / IHK finden sie unter: https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/.

Vergabestellen können eingetragene Unternehmen recherchieren:

https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/Suche.aspx.