Das Vergaberecht in Deutschland oberhalb der EU-Schwellenwerte

Das deutsche Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte basiert auf der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. Mit dem Erreichen beziehungsweise Überschreiten der EU-Schwellenwerte muss europaweit ausgeschrieben werden. Nur im Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in seinem 4. Teil die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.

Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für den Baubereich gilt bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte neben der VgV die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2. Die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungen und freiberuflichen Leistungen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist über das GWB und die VgV geregelt.

In der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch die sogenannten Sektorenauftraggeber.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG wurde die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erlassen, die den Besonderheiten der Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Leistungen Rechnung trägt.

Die Rechtsgrundlagen zum deutschen Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte sind hier zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html 

 

Das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte

Bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nationales Vergaberecht. Dann sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes oder der Kommunen anzuwenden. Bauleistungen werden nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 1 vergeben. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt.

Die Rechtsgrundlagen zum deutschen Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte sind hier zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Je nach Bundesland können weitere landesspezifische Regelungen zu beachten sein, die sich etwa aus Landesvergabe-, Mittelstandsförderungs- oder Tariftreuegesetzen ergeben. Für Auskünfte hierzu stehen die Auftragsberatungsstellen im jeweiligen Bundesland zur Verfügung.